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Kindertagespflege

Kindertagespflege ist, insbesondere für Kinder in den ersten drei Lebensjahren, eine familiennahe und besonders bindungsorientierte Betreuungsform. Sie zeichnet sich durch eine verlässliche Bindungsbeziehung aus und ist gesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch, sowie im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankert. Darüber hinaus sind Regelungen vor Ort erforderlich, die seitens der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Form von Satzungen oder Richtlinien getroffen werden.

Qualifizierte Kindertagespflegepersonen betreuen ganztags oder für einen Teil des Tages bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder. Meistens findet die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, sie kann aber auch in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Kindeseltern stattfinden.

In Bergkamen ist im Juni 2021 eine Großtagespflege eröffnet worden, in der insgesamt neun Kinder von zwei Kindertagespflegepersonen und einer Vertretungstagespflegeperson betreut werden. Weitere Großtagespflegen sollen Anfang 2022 eröffnet werden.

"Was ist Kindertagespflege"